Häufig finden sich folgende Diagnosen:
• Arthrose und Verkalkungen an Schultern, aber auch an anderen Gelenken
• Rotatorenmanschettenruptur der Sehne kleinerer Muskeln im Schulterbereich
• Beschwerden des Ellenbogens wie z.B. der Tennisellenbogen
• Arthrose und Schäden an Hüfte, Knie und Sprunggelenk
• Chronische Schmerzen nach Gelenkprothesenimplantation an Hüfte und Knie
• Schäden und Reizzustände der Achillessehne, oft auch am Sehnenansetz zum Sprunggelenk
• Dornförmige Verkalkung des Sehnenansatzes der Achillessehne (dorsaler Fersensporn) oder des Sehnenansatzes der Sehnenplatte der Fußsohle (plantarer Fersensporn).
• Arthrose der Fingerend- oder Fingermittelgelenke mit Schmerz, Weichteilschwellung und Funktionseinschränkung (Heberden- und Bouchardt-Arthrosen).
• Rheumatische Gelenksveränderungen an Finger- und Fußgrundgelenken
Bestrahlungsinformation
Wenn belastende Beschwerden seit langem (über Monate) bestehen und sich mit anderen Behandlungen nicht ausreichend therapieren lassen, besteht die Indikation zur Schmerzbestrahlung.
Die Bestrahlung erfolgt mit ionisierenden Strahlen ähnlich den Röntgenstrahlen. Eine Schwangerschaft sollte daher ausgeschlossen sein. Bei Patienten unter 40 Jahren sollte die Behandlung nur bei erheblichem Leidensdruck und deutlicher Einschränkung der Lebensqualität erfolgen. Kinder und Jugendliche würde man nicht bestrahlen.
Insgesamt erfolgen 6 Bestrahlungssitzungen verteilt über 2 Wochen mit einer Bestrahlungszeit unter einer Minute.
Behandlungsergebnis
Das Ansprechen der Behandlung ist meistens erst nach Abschluss der Bestrahlung (innerhalb von 4-8 Wochen) zu erwarten. Meistens kommt es zu einer guten Schmerzlinderung häufig auch zur Schmerzfreiheit.Ist keine Besserung oder nur eine Teilbesserung eingetreten, sollte eine 2. Bestrahlungsserie erfolgen, welche identisch zur ersten abläuft. Diese sollte frühestens 2 Monate oder später nach Abschluss der ersten erfolgen. In der Regel kann die Behandlung 4-mal erfolgen.